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Digital · Bd. I

ePA-Opt-Out: Ein Jahr nach dem Umschalten — eine nüchterne Bilanz

Die elektronische Patientenakte ist seit Januar 2025 für alle GKV-Versicherten ohne Widerspruch aktiv. Die Anschluss-Quoten überraschen, die Befüllung weniger.

Am 15. Januar 2025 vollzog die deutsche Telematik-Infrastruktur den Wechsel, den sie in den vier Jahren seit dem ursprünglichen Opt-In-Start 2021 nicht selbst geschafft hatte: Die elektronische Patientenakte wurde für alle gesetzlich Versicherten zur Default-Variante. Wer nicht aktiv widerspricht, hat eine ePA. Die gematik GmbH, deren Bundes-Anteil seit 2019 bei 51 Prozent liegt, übernahm dabei die ungeliebte Rolle der zentralen Koordinations-Stelle für ein Verfahren, das politisch gewünscht, datenschutz-rechtlich umstritten und versorgungs-praktisch noch immer nicht eingespielt war.

Aktivierungs-Quoten: politisch gewollt, methodisch fragil

Die offiziellen Zahlen, die GKV-SV und gematik im ersten Quartal 2026 vorgelegt haben, weisen eine ePA-Bestandsquote von rund 88 Prozent der GKV-Versicherten aus — knapp 65 Millionen Akten gegenüber etwa 74 Millionen GKV-Versicherten. Die Widerspruchsquote liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich und damit unter dem ursprünglich befürchteten Wert. vdek und Ersatzkassen melden ähnliche Größenordnungen wie die AOKen.

Die methodische Schwäche dieser Zahlen ist bekannt: Eine ePA-Aktivierung dokumentiert nicht, ob die Akte tatsächlich befüllt, gelesen oder von einem Leistungserbringer angesteuert wird. Die Befüll-Quote — also der Anteil der ePAs mit mindestens einem klinisch relevanten Dokument — liegt nach internen Auswertungen einzelner Kassen im Bereich zwischen 14 und 22 Prozent, je nach Region und Versorgungs-Sektor. Die Akte existiert; sie wird in der Mehrheit der Fälle noch nicht routinemäßig bewirtschaftet.

TI 2.0 und der lange Schwanz der PVS-Anbindung

Technisch fußt die Opt-Out-ePA auf der TI-2.0-Architektur, die die historische Konnektor-Box durch einen software-basierten Zero-Trust-Ansatz mit zentralen Identitäts-Diensten ersetzt. Die Umstellung der niedergelassenen Praxen ist nicht abgeschlossen. Im Markt der Praxisverwaltungs-Systeme (PVS) — dominiert von CompuGroup Medical (CGM, mit über 40 Prozent Marktanteil), medatixx und einer Reihe spezialisierter Anbieter wie Frey ADL — ist die ePA-Integration in den Update-Zyklen jedes Hauses unterschiedlich tief umgesetzt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat 2025 die TI-Pauschalen-Struktur überarbeitet und für die ePA-Routine-Befüllung gesonderte Vergütungs-Positionen geschaffen. Die Resonanz in der Vertragsärzteschaft ist verhalten — der Aufwand pro Akte und Termin ist real, die Pauschale deckt ihn nach Berechnungen der KV-Verbünde nicht ab.

Datenschutz-Konflikt: BfDI vs. BMG

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat seit dem Opt-Out-Start eine Reihe von Beanstandungen formuliert, die sich vor allem auf zwei Punkte konzentrieren: erstens die Granularität der Zugriffs-Kontrolle bei Leistungserbringern, die nach Auffassung des BfDI über das medizinisch erforderliche Maß hinausgeht; zweitens die Architektur der zweiten ePA-Welle ab 2026, die eine semi-automatische Pseudonymisierung für die Sekundärnutzung im Forschungsdatenzentrum vorsieht.

Das Gesundheits-Ministerium hat in der Antwort auf den BfDI-Tätigkeitsbericht 2025 erkennen lassen, dass die rechtliche Konstruktion auf einer Abwägung beruht, die der BfDI nicht teilt. Eine ergänzende Verordnung wurde angekündigt, ist im Mai 2026 noch nicht erlassen. Eine Verfahrens-Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nicht ausgeschlossen.

FDZ als zweite Stufe: Forschungsdatenzentrum am BfArM

Strukturell ist die ePA-Architektur kein Selbstzweck. Sie bildet den Datenkörper, aus dem das Forschungsdatenzentrum (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seine Sekundär-Datenbestände speist. Das Gesundheits-Datennutzungs-Gesetz (GDNG) von 2024 hat die rechtliche Grundlage für die pseudonymisierte Weitergabe an Forschende geschaffen; das FDZ ist seit Anfang 2026 im operativen Routine-Betrieb.

Für die Versorgungs-Forschung, die jahrelang an der Fragmentierung der Datenbestände gescheitert ist, eröffnet das eine neue Größenordnung. Die ersten Anträge auf Datennutzung — vorrangig aus akademischen Versorgungs-Lehrstühlen und Instituten wie dem Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) — sind eingereicht. Die Bearbeitungs-Zeiten sind, wie zu erwarten, länger als in der politischen Kommunikation suggeriert.

Bilanz: Strukturwechsel ohne Versorgungswirkung — noch

Die operative Bilanz nach 16 Monaten Opt-Out ist zwiespältig. Die Default-Umstellung ist gelungen; die Versorgungs-Wirkung steht aus. Ob die ePA in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts zum Rückgrat der sektorenübergreifenden Versorgung wird oder als digitales Karteiband neben der Papier-Routine weiterläuft, entscheidet sich an drei Größen: der Befüll-Quote in der vertragsärztlichen Versorgung, der Anbindungs-Tiefe der KIS-Anbieter im stationären Sektor und der Bereitschaft der Kassen, die Akte als Steuerungs-Instrument für Versorgungs-Management ernst zu nehmen.


Ressort: Digital